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Überblick

Pass­genaue Angebote bei hohem Daten­schutz

Ab dem 25. Mai 2018 sind die Normen der Europäischen Datenschutz-Grund­verordnung (EU-DSGVO) anzuwenden. Deshalb wurden die Regelungen zum Daten­schutz aktualisiert, die Einwilligungs­erklärung und die Datenschutz­hinweise. Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie zu, dass Ihre Sparkasse personen­bezogene Daten nutzt, um Sie in Zukunft entsprechend Ihren Bedürfnissen und Ihren Wünschen noch besser beraten zu können.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Ihre Daten machen es möglich, für Sie relevante Produkte und Services zu erkennen und Ihnen maß­geschneiderte Angebote zu unterbreiten. Das spart Zeit, reduziert die Werbe­flut und bringt Ihnen Informations­vorteile.
  • Eine Daten­weiter­gabe erfolgt nur, wenn Sie zustimmen – auch an Unternehmen innerhalb der Sparkassen-Finanz­gruppe.
  • Gut zu wissen: Sie können sich über Ihre bei der Sparkasse verarbeiteten Daten jeder­zeit informieren und Ihre Einwilligung ändern oder widerrufen – ohne Angabe von Gründen. Das gilt für die gesamte Sparkassen-Finanz­gruppe.

Sicher: die Regel­ungen zum Daten­schutz

Ihre Sparkasse bietet Ihnen eine sichere und geschützte Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten. Zudem gewähr­leisten die Sparkassen durch­gehend ein hoch entwickeltes und regel­mäßig über­prüftes Datenschutz-Niveau.

Gemeinsam gut beraten

Für eine best­mögliche Beratung arbeitet Ihre Sparkasse mit spezialisierten Unter­nehmen der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen: zum Beispiel mit der Landes­bausparkasse, der Deka und regionalen Versicherungs­partnern. Auch hier gewähr­leistet Ihre Sparkasse, dass mit Ihren Daten sicher und sorgsam umgegangen wird.

Ihr nächster Schritt

Sie entscheiden, wie die Sparkasse Ihre Daten nutzen kann. Folgen Sie einfach dem Link und stimmen Sie online der neuen Einwilligungs­erklärung zu. Oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater.

Fragen und Antworten
Warum bittet mich die Sparkasse jetzt um meine Einwilligung?

Ab dem 25. Mai 2018 sind die Normen der Europäischen Daten­schutz-Grund­verordnung (EU-DSGVO) anzuwenden. Sie ist dann die maß­gebliche Vorschrift für den Daten­schutz in der gesamten Europäischen Union und damit auch in der Sparkassen-Finanz­gruppe. Deshalb wurden die Regelungen zum Daten­schutz aktualisiert, die Einwilligungs­erklärung und die Datenschutz­hinweise.

Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie zu, dass die Sparkasse Ihre personen­bezogenen Daten nutzen darf, um Ihre Bank­geschäfte zu erledigen und Sie in Zukunft Ihren Bedürfnissen und Ihren Wünschen entsprechend noch besser beraten zu können.

Was ist genau in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt?

Das komplexe Regel­werk umfasst insgesamt 99 Artikel auf knapp 90 Seiten. In vielen Bereichen handelt es sich um eine zeit­gemäße Aktualisierung von bereits seit vielen Jahren geltenden rechtlichen Anforderungen. Es werden klare Regeln und Bestimmungen getroffen, um die personen­bezogenen Daten der Kunden von Unternehmen künftig noch besser zu schützen.

Welche Daten werden von der Sparkasse genutzt?

Die Sparkassen verarbeiten personen­bezogene Daten, die sie im Rahmen der Geschäfts­beziehung von Ihnen erhalten. Zudem nutzt die Sparkasse personen­bezogene Daten, die sie von anderen Unter­nehmen der Sparkassen-Finanzgruppe oder von sonstigen Dritten, zum Beispiel der SCHUFA, über Sie erhält. Außerdem verarbeitet die Sparkasse personen­bezogene Daten, die sie aus öffentlich zugänglichen Quellen – etwa aus Schuldner­verzeichnissen, Grund­büchern, Handels- und Vereins­registern, Presse, Medien – zulässiger­weise erhebt.

Relevante personen­bezogene Daten sind zunächst Ihre Personalien, zum Beispiel Name, Adresse, Geburtstag und -ort sowie Ihre Staats­angehörigkeit, Kontakt­daten (zum Beispiel Ihre Telefon­nummer), die Legitimations­daten (zum Beispiel Ihre Ausweis­daten) sowie sonstige erforderliche Daten zur Erfüllung Ihrer Aufträge und der vertrag­lichen Verpflichtungen.

Bekomme ich aufgrund meiner Einwilligung mehr Werbung?

Nein. Die Sparkasse kann anhand Ihrer Daten die Werbung exakt für Sie auswählen, sodass Sie ausschließlich Angebote und Informationen erhalten, die Ihrer Lebens­situation und dem daraus resultierenden Bedarf entsprechen. Sie bekommen also weniger Werbung – und nur die, die wirklich zu Ihnen passt.

Wie werden meine Daten geschützt?

Die Sparkasse gewähr­leistet durch­gehend ein technisch-organisa­torisch hoch entwickeltes und regel­mäßig über­prüftes Datenschutz-Niveau. Alle Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Datenschutz­vorschriften strikt einzuhalten und Kunden­daten ausschließlich für dienstliche Aufgaben zu nutzen.

Mit verschlüsselter Daten­übertragung und der Zwei-Faktor-Identifizierung erfüllen wir schon heute hohe Standards, denn die Sicherheit Ihrer Daten ist für uns besonders wichtig. Eine Daten­weitergabe – auch an Unter­nehmen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe – erfolgt nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.

Darüber hinaus können Sie sich jederzeit darüber informieren, welche Daten Ihre Sparkasse nutzt. Ihre Einwilligung können Sie ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich verarbeiten und speichern die Sparkassen personen­bezogene Daten für die Dauer der Geschäfts­beziehung. Darüber hinaus unterliegen sie verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentations­pflichten und -fristen von zwei bis zehn Jahren. Diese sind auch maß­geblich für die Speicher­dauer.

Schließlich richtet sich die Speicher­dauer auch nach den gesetzlichen Verjährungs­fristen, die zum Beispiel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.

Was passiert, wenn ich nicht einwillige?

Ihre Geschäfts­beziehung zur Sparkasse würde auch ohne Ihre Einwilligung unverändert weiter­bestehen. Daten, die zur Vertrags­erfüllung, zur Erfüllung gesetz­licher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich sind, darf Ihre Sparkasse auch ohne Ihre Einwilligung verarbeiten. Eine kompetente, individuelle Beratung sowie viele moderne Services würden ohne Ihre Einwilligung allerdings erschwert oder wären für Sie nicht mehr verfügbar.

Ihr nächster Schritt

Sie entscheiden, wie die Sparkasse Ihre Daten nutzen kann. Folgen Sie einfach dem Link und stimmen Sie online der neuen Einwilligungs­erklärung zu. Oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater.

Informationsblatt zur Datenschutzgrundverordnung

Hier stehen Ihnen die Datenschutzhinweise zum Download bereit.

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